Neuen Regeln im Strafrecht gegen Cybermobbing

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Anfang des Jahres trat in Deutschland das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft. Neben der Verschärfung des Sexualstrafrechts wird der negativen Entwicklung (Cybermobbing) in den neuen sozialen Medien Rechnung getragen. Somit sind nun peinlichen Partyfotos oder “Fail”-Fotos (Bilder, auf denen der Abgebildete bei etwas versagt) strafbar, solange der Betroffene nicht zustimmt. Aktfotos von Ex-PartnerIn dürfen ebenso ohne Zustimmung nicht weiterverbreitet werden.

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