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Drei Schritte zum Opfer-Täter-Ausgleich

Beim gelungenen Opfer-Täter-Ausgleich verläuft die Versöhnung, Aussöhnung und Vergebung in drei Schritten: 1. Bekenntnis des Täters. Eingeständnis des Täters gegen über dem ehemaligen Opfer, dass er konkret diese Verfehlung, diese Gemeinheit, diese Grausamkeit begangen hat. Ohne Rechtfertigung, ohne Entschuldigung. Macht der Täter diesen Schritt nicht, verleugnet, beschönigt, rechtfertigt er, so gibt es keine Möglichkeit zur Vergebung. Viele …