Drei Schritte zum Opfer-Täter-Ausgleich

Beim gelungenen Opfer-Täter-Ausgleich verläuft die Versöhnung, Aussöhnung und Vergebung in drei Schritten:

1. Bekenntnis des Täters.
Eingeständnis des Täters gegen über dem ehemaligen Opfer, dass er konkret diese Verfehlung, diese Gemeinheit, diese Grausamkeit begangen hat. Ohne Rechtfertigung, ohne Entschuldigung. Macht der Täter diesen Schritt nicht, verleugnet, beschönigt, rechtfertigt er, so gibt es keine Möglichkeit zur Vergebung. Viele Therapeuten machen hier schon einen schweren Behandlungsfehler, weil sie dem noch leidenden Opfer die Verantwortung für einen angeblich nur inneren Prozess auferlegen. Mit dem Motto: Vergebe und Du bist frei, werden Klienten nur belastet und in zusätzliche unlösbare Konflikte gestürtzt, an denen sie oft zerbrechen.

2. Der Täter bereut.
Nicht nur rationale Lippenbekenntnisse, sondern ehrliche Scham. Damit tritt der Täter emotional aus der Position der Stärke und lässt dem Opfer Raum auf gleiche Augenhöhe zu rücken. Bloßes Mitleid (Du armes Hascherl) demütigt und erniedrigt das Opfer nur weiter.

3. Der Täter leistet eine Wiedergutmachung.
Er gibt etwas – das kann auch Geld sein. im juristischen Bereich ist dies die regelmäßige Gutmachung. Der Grundgedanke ist eigentlich “Naturalrestitution”, Das heißt: Das Opfer ist vom Täter so zu stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten werden. Der Dieb muss das Diebesgut zurück geben. Nur wenn dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, (wie bei Mobbing) kann und muss er Ersatz, Schadensersatz leisten.

Hat der Täter diese Schritte vollzogen, ist es dem Opfer regelmäßig möglich zu verzeihen und zu vergeben.

(Quelle unbekannt)

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